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   BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03   

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BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03 (https://dejure.org/2004,22592)
BPatG, Entscheidung vom 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03 (https://dejure.org/2004,22592)
BPatG, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 24 W (pat) 317/03 (https://dejure.org/2004,22592)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl ua EuGH MarkenR 2002, 231, 235 (Nr. 35) "Philips/Remington"; MarkenR 2003, 187, 190 (Nr. 40) "Linde ua"; MarkenR 2004, 116, 120 (Nr. 48) "Waschmittelflasche").
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl ua BGH aaO "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153, 1154 "anti KALK").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; EuGH aaO (Nr. 53) "Waschmittelflasche").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr entweder den Unterschied in der Schreibweise zwischen dem angemeldeten Zeichen und der Sachangabe regelmäßig oder zumindest sehr häufig nicht bemerkt (vgl BGH MarkenR 2003, 393, 395 "Lichtenstein", wonach in solchen Fällen sogar die Annahme einer freihaltebedürftigen Angabe iSd § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt ist) oder er in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt (vgl BGH GRUR 1994, 805, 806 "Alphaferon"; GRUR 1995, 48, 49 "Metoproloc"; GRUR 2002, 540, 541 "OMEPRAZOK").
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr entweder den Unterschied in der Schreibweise zwischen dem angemeldeten Zeichen und der Sachangabe regelmäßig oder zumindest sehr häufig nicht bemerkt (vgl BGH MarkenR 2003, 393, 395 "Lichtenstein", wonach in solchen Fällen sogar die Annahme einer freihaltebedürftigen Angabe iSd § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt ist) oder er in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt (vgl BGH GRUR 1994, 805, 806 "Alphaferon"; GRUR 1995, 48, 49 "Metoproloc"; GRUR 2002, 540, 541 "OMEPRAZOK").
  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr entweder den Unterschied in der Schreibweise zwischen dem angemeldeten Zeichen und der Sachangabe regelmäßig oder zumindest sehr häufig nicht bemerkt (vgl BGH MarkenR 2003, 393, 395 "Lichtenstein", wonach in solchen Fällen sogar die Annahme einer freihaltebedürftigen Angabe iSd § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt ist) oder er in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt (vgl BGH GRUR 1994, 805, 806 "Alphaferon"; GRUR 1995, 48, 49 "Metoproloc"; GRUR 2002, 540, 541 "OMEPRAZOK").
  • BGH, 19.10.1994 - I ZB 10/92

    "Metroproloc"; Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 317/03
    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr entweder den Unterschied in der Schreibweise zwischen dem angemeldeten Zeichen und der Sachangabe regelmäßig oder zumindest sehr häufig nicht bemerkt (vgl BGH MarkenR 2003, 393, 395 "Lichtenstein", wonach in solchen Fällen sogar die Annahme einer freihaltebedürftigen Angabe iSd § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt ist) oder er in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt (vgl BGH GRUR 1994, 805, 806 "Alphaferon"; GRUR 1995, 48, 49 "Metoproloc"; GRUR 2002, 540, 541 "OMEPRAZOK").
  • BPatG, 25.01.2021 - 25 W (pat) 543/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Prot" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee); 29 W (pat) 501/18 - magnetoboard).
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 501/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAGNETOBOARD" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 9. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
  • BPatG, 08.12.2021 - 29 W (pat) 24/19
    Eine derart geringfügig veränderte und selbst eine grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 09. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
  • BPatG, 08.11.2006 - 29 W (pat) 17/06
    Diese Rechtsprechung hat das Bundespatentgericht in der Entscheidung zum Begriff "Plisee" aufgegriffen (24 W (pat) 317/03), da die korrekte deutsche Wortform "Plissee" zwar von der Markenanmeldung abweiche, aber die abgewandelte Form keine individualisierende Eigenheit aufweise und regelmäßig die fehlerhafte Schreibweise nicht als solche erkannt werde.
  • BPatG, 05.03.2007 - 30 W (pat) 81/05
    Hinzu kommt, dass die neue deutsche Rechtschreibung gerade in Bezug auf Fremdwörter einige Änderungen gebracht, insbesondere weitere Schreibweisen eröffnet hat (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 317/03 - Plisee, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 08.11.2006 - 29 W (pat) 16/06
    Diese Rechtsprechung hat das Bundespatentgericht in der Entscheidung zum Begriff "Plisee" aufgegriffen (24 W (pat) 317/03), da die korrekte deutsche Wortform "Plissee" zwar von der Markenanmeldung abweiche, aber die abgewandelte Form keine individualisierende Eigenheit aufweise und regelmäßig die fehlerhafte Schreibweise nicht als solche erkannt werde.
  • BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 1/06
    Hinzu kommt, dass die neue deutsche Rechtschreibung gerade in Bezug auf Fremdwörter einige Änderungen gebracht, insbesondere weitere Schreibweisen eröffnet hat (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 317/03 - Plisee, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 181/03
    Hinzu kommt, dass die neue deutsche Rechtschreibung gerade in Bezug auf Fremdwörter einige Änderungen gebracht, insbesondere weitere Schreibweisen eröffnet hat (vgl auch BPatG 24 W (pat) 317/03 - Plisee, demnächst veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 06.09.2004 - 30 W (pat) 61/03
    Hinzu kommt, dass die neue deutsche Rechtschreibung gerade in Bezug auf Fremdwörter einige Änderungen gebracht, insbesondere weitere Schreibweisen eröffnet hat (vgl auch BPatG 24 W (pat) 317/03 - Plisee, demnächst veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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